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Proliferation

Beschreibung

Proliferation – was ist das?

Die Proliferationstherapie ist ein Verfahren, mit dessen Hilfe Bandverbindungen im Bereich der Wirbelsäule, des Beckens oder der Extremitätengelenke verfestigt und gleichzeitig chronische Reizungen zum Ausheilen gebracht werden können. Diese bereits seit Jahr zehnten im amerikanischen Raum angewendete Methode empfehlen wir dann, wenn gelockerte Bandverbindungen die Ursache des Beschwerdebildes darstellen und andere stabilisierende Verfahren, insbesondere über Muskelstabilisationstechniken, nicht mehr möglich oder nicht dauerhaft Erfolg versprechend sind.

Wie funktioniert die Proliferationstherapie?

Bei der Proliferationstherapie wird eine Proliferationslösung, z. B. Zucker, an die betroffene Bandstruktur injiziert. Vereinfacht gesagt entsteht hierdurch eine gewünschte Reizreaktion, die das Wachstum der bindegewebsbildenden Zellen (Fibroblasten) anregt. Diese produzieren dann in der Folge neues kollagenes Bindegewebe, das die vorhandene Bandstruktur verstärkt. Durch die wiederholte Anwendung dieser Therapie (in der Regel 4- bis 6-mal im Abstand von einer Woche) „züchten“ wir entsprechend kollagenes Bindegewebe, das die hier bestehende Bandstrukturen entscheidend verstärkt und stabilisiert. Im Bereich des dauerhaft überlasteten Bandsystems finden wir häufig chronische Entzündungen, die von alleine nicht mehr abheilen können und einen Großteil der Beschwerden verursachen. Ein weiterer Effekt der Proliferationstherapie besteht darin, dass diese chronischen Entzündungen nun durch einen akuten Reiz überlagert werden. Diese akute Entzündung, durch die Proliferationstherapie vermittelt, gibt der Bandstruktur nun die notwendige Heilungspotenz, um wieder abheilen zu können. Die Gesamtfolge der Proliferationstherapie ist damit eine Verstärkung des zuvor zu schwachen Bandsystems und ein Abheilen der chronischen Überlastungsreizung; die zuvor permanente Beschwerdesymptomatik klingt ab.

Instabilitäten im Bereich des Bewegungsapparates sind eine sehr häufige Problematik. Insbesondere im Bereich der Wirbelsäule sehen wir fast täglich Patienten mit einer Instabilitätssymptomatik, wie zum Beispiel im Bereich der Lendenwirbelsäule, wo sie als „Durchbrechgefühl“ beschrieben wird. Patienten die nachts nicht auf dem Bauch oder dem Rücken liegen können, sondern die Seitenlage bevorzugen, Patienten die Schmerzen in der tiefen Lendenwirbelsäule beim längeren auf der Stelle Stehen verspüren bzw. das leichte nach vorne Beugen beim Zähne Putzen bereits als schmerzhaft empfinden, leiden häufig unter einer Instabilität des Überganges der Lendenwirbelsäule zum Becken. Leider werden häufig diese Patienten mit ihren Beschwerden missverstanden und keiner entsprechenden stabilisierenden Therapie zugeführt. Viele unserer Patienten mit solchen Beschwerden haben diese bereits über viele Jahre und Jahrzehnte. Im Bereich der Halswirbelsäule ist nicht selten ein Schleudertrauma z. B. im Rahmen eines Autounfalls vorweg gegangen. Auch chronische Überlastungen durch falsche Sitz- und Hebetechniken können auf Dauer zu chronischen Belastungen der Bandstrukturen führen. Eine entsprechende Proliferationsbehandlung dieser geschwächten Bänder ist für viele Patienten der einzige Ausweg aus diesem Schmerzprofil. Im Anschluss an die Proliferationstherapie erfolgt eine gezielte muskuläre Stabilisierung durch unsere Krankengymnasten. Hier erfolgt des Weiteren eine entsprechende Schulung von adäquaten Bewegungsmustern im Alltag. Zusammen mit der muskulären Stabilisationstherapie erlangen unsere Patienten in diesen Regionen Schmerzfreiheit und werden alltags- bzw. sportbelastbar.

Rechtlicher Hinweis:

Das oben dargestellte Behandlungsverfahren „Proliferationstherapie“ erfolgt bei uns nach den Grundsätzen und Richtlinien der Deutsch-Österreichischen Gesellschaft für stabilisierende Verfahren am Bewegungsorgan (DSVB e.V.). Dieses Verfahren wird in der Wissenschaft in seiner Bedeutung, Tragweite und Notwendigkeit nicht einheitlich beurteilt. Diesbezüglich liegt zumindest bislang noch keine randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie vor, wie es die höchstrichterliche Rechtsprechung bei gesundheitlichen Wirkaussagen fordert (Stand März 2013).